Das Kartenzählen fasziniert viele Spieler seit Jahrzehnten und gilt als ultimative Methode, um den mathematischen Hausvorteil zu minimieren. Wer dabei erwischt wird, muss jedoch mit drastischen Konsequenzen rechnen, denn Betreiber greifen konsequent zu Maßnahmen wie Hausverbot Blackjack. Diese Praxis wirft bei vielen Beobachtern oft rechtliche Fragen auf, da das bloße Mitdenken und Beobachten der Karten im Grunde keine Straftat darstellt. Dennoch stützen sich Spielbanken auf ihr privates Hausrecht, um unerwünschte Gäste fernzuhalten.
Das deutsche beziehungsweise internationale Zivilrecht gibt den Casinobetreibern das Recht, Gäste ohne Angabe von Gründen abzuweisen oder ihnen den Zutritt dauerhaft zu verwehren. Da es sich bei einem Casino um ein privates Unternehmen und nicht um einen öffentlichen Raum mit Kontrahierungszwang handelt, ist diese Handhabung rechtlich abgesichert. Die Betreiber müssen nicht beweisen, dass jemand betrügt, sondern schützen lediglich ihre wirtschaftlichen Interessen vor mathematisch überlegenen Strategen.
Rechtliche Grundlagen und das private Hausrecht
Viele Betroffene fragen sich, warum solche Verbote nicht vor Gericht angefochten werden. Die Erfolgsaussichten für eine Klage stehen in der Regel sehr schlecht, da die Privatautonomie der Unternehmen höher gewichtet wird als das Recht auf Glücksspielteilnahme. Wer seine Gewinnchancen durch permanentes Zählen maximiert, stört die kalkulierte Balance des Glücksspiels und zwingt das Management zum Handeln.